Zwangsprostitution und Menschenhandel
Prostitution oder Sexarbeit bedeutet, dass Sex im Austausch für Geld oder andere Vorteile angeboten wird.
Wenn Menschen mit falschen Versprechen einer besseren Zukunft in einem anderen Land in die Prostitution gelockt werden, wird das als Menschenhandel bezeichnet.
Freiwillige Prostitution ist in Belgien legal, vorausgesetzt, dass sowohl der Sexarbeiter als auch der Kunde älter als 18 sind und der Sexarbeiter aus freiem Willen und mit Zustimmung handelt. Prostitution ohne Zustimmung ist gesetzlich verboten und wird streng bestraft. Dazu gehören alle Situationen, in denen jemand gezwungen wird, als Sexarbeiter zu arbeiten.
Alle Situationen, in denen der Sexarbeiter oder der Kunde jünger als 18 sind, sind ebenfalls gesetzwidrig.
Menschenhandel ist in Belgien ebenfalls strafbar.
In Belgien können Menschen, die als Opfer des Menschenhandels anerkannt wurden, den rechtmäßigen Aufenthaltsstatus bekommen.
Wenn Sie Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution sind, können Sie sich an spezialisierte Organisationen wie PAG-ASA, Payoke oder Child Focus wenden. Dort kann man Ihnen bei der Prozedur helfen und wird Ihre Privatsphäre respektieren.
Sie können auch zur Polizei gehen und Ihre Situation melden oder Schutz suchen. Wenn Sie jemanden kennen, der Opfer von Zwangsprostitution geworden ist, können Sie sich an die Polizei wenden oder 1712 anrufen.