Gewalt durch den Partner
In Belgien ist Gewalt durch den Partner gesetzlich verboten.
Das Schlagen eines Partners kann mit einem Jahr Haft bestraft werden. Wenn diese Gewalt zu bleibenden Schäden beim Opfer führt, kann die Strafe härter ausfallen. Es können nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch Belästigung und verbale Gewalt bestraft werden.
Wenn Sie sich in einer Notfallsituation befinden und Angst vor weiterer Gewalt haben, können Sie ein sicheres Haus (vluchthuis) aufsuchen.
Jedes CAW (Zentrum für allgemeines Wohlergehen) bietet einen besonderen Dienst an, den Sie in Anspruch nehmen können und der als „slachtofferhulp“ (Opfersorge) bezeichnet wird. Die Mitarbeiter dort können mit Ihnen zur Polizei, zu einem Arzt oder zu Gericht gehen. Wenn Sie zum CAW gehen, müssen Sie nicht Ihren Namen angeben. Sie können anonym und kostenlos Hilfe und Rat bekommen.
Sie können auch sofort zur Polizei gehen, um Strafanzeige zu erstatten. Die Beamten dort sind verpflichtet, Ihre Privatsphäre zu respektieren. Wenn das Risiko weiterer Gewalt besteht, kann die Polizei Sie schützen. Die Polizei ist verpflichtet, Sie respektvoll und korrekt zu behandeln.
Nach dem Gesetz muss die Polizei Sie mit dem gleichen Respekt wie alle anderen Opfer behandeln, auch wenn Sie keinen Status des rechtmäßigen Aufenthalts haben. Die Polizei könnte Sie aber aufgrund Ihres Aufenthaltsstatus verhaften. Daher ist es am besten, sich von einem professionellen Mitarbeiter von CAW oder einer anderen sozialen Organisation begleiten zu lassen.
Hilfe für Täter
Wenn Sie glauben, dass Sie in einer Beziehung gewalttätig geworden sind, oder glauben, dass das Risiko besteht, dass Sie einer anderen Person gegenüber gewalttätig werden könnten, können Sie sich Hilfe suchen. Eine Therapie kann Ihnen helfen, über Ihre Gefühle und Ihr Verhalten zu sprechen, und um zu verhindern, dass Sie (wieder) gewalttätig werden.